Sie habe keine Angst vor der Beschuldigten und würde sie gerne wieder sehen. Die Beschuldigte habe sicherlich eine psychische Vorgeschichte und man solle das mit ihr psychologisch analysieren. Es könne nur ein Aussetzer gewesen sein (pag. 189, Z. 29 ff.). Diese Aussage ist erstaunlich. Einerseits verschwieg D.________ erneut den Kontakt mit der Beschuldigten, welche am 27.10.2010 zu ihr auf die Intensivstation gekommen war (vgl. auch pag. 181). Andererseits ist nicht verständlich, warum D.________ von einem Aussetzer und psychologischer Analyse hätte sprechen sollen, wenn sie von der Version des Dritttäters überzeugt gewesen wäre.