«Kann sein. Ich bin nicht der Meinung, dass Frau A.________ das Messer hielt, in welches ich hineinreckte» (pag. 188, Z. 19 f.). Von sich aus fragte sie nach, ob die Beschuldigte etwas von einer Drittperson gesagt habe oder ob sie davon ausgehe, der Vorfall sei nur zwischen ihnen geschehen (pag. 188, Z. 26 f.). Sie fragte, was jetzt geschehe, ob sie in die «Klapsmühle» gehen müsse (pag. 189, Z. 14 f.) und führte aus: «Wenn A.________ das so beschreibt, muss es wohl so gewesen sein, dass dieser Vorfall nur unter uns zweien geschah» (pag. 189, Z. 26 f.). Sie habe keine Angst vor der Beschuldigten und würde sie gerne wieder sehen.