__ bei ihrer Beschreibung sehr vage. Beachtlich ist ferner, dass D.________ gegenüber den befragenden Polizisten während ihrer ersten im Wahrnehmungsbericht festgehaltenen Befragung nicht antwortete, als sie gefragt wurde, ob es sich beim Vorfall um eine Auseinandersetzung bzw. um ein Eifersuchtsdrama zwischen ihr und der Beschuldigten gehandelt habe. Sie habe nur sichtlich und hörbar schwer zu atmen begonnen (pag. 180). Auf anfänglichen Vorhalt – die Beschuldigte habe behauptet im Massageraum habe es ein Gerangel um das Messer zwischen ihnen beiden gegeben und daher seien wohl noch zusätzliche Schnittverletzungen hinzugekommen – antwortete D.________: «Kann sein.