208, Z. 8 ff.). D.________ machte am 29.10.2010 im Weiteren geltend, sie sei nach dem ersten Schlag bzw. den ersten Schlägen (welche sie stehend erhalten habe) «weg» gewesen. Sie wisse nicht wie lange, vermutlich keine halbe oder viertel Stunde. Sie sei dann irgendwann wieder zu sich gekommen. Sie habe aber alles nur noch schleierhaft gesehen (pag. 185, Z. 30 ff.). Auch bei der staatsanwaltschaftlichen Befragung behauptete D.________, zwischenzeitlich nicht bei Besinnung gewesen zu sein (pag. 197, Z. 44 f.). Am 25.4.2017 gab sie jedoch an, sie wisse nicht, ob sie bewusstlos bzw. ob sie völlig weggetreten gewesen sei (pag. 848, Z. 16 f.).