33 gewesen (pag. 187, Z. 5 ff.). Am 25.4.2017 gab D.________ an, grundsätzlich hätten sie die Türe abgeschlossen, wenn die Beschuldigte sie massiert habe oder wenn sie nicht gewollt hätten, dass jemand reinkomme. Wie es am fraglichen Tag gewesen sei, wisse sie aber nicht (pag. 842, Z. 6 ff.). Es bleibt rätselhaft, warum die Türe zur Massageschule unverschlossen hätte sein sollen, wenn sich die beiden anwesenden Frauen im hinteren Massagezimmer aufhielten und sämtliche Wertgegenstände im Vorraum liessen (vgl. pag. 184, Z. 31 ff. – so auch die Beschuldigte pag. 208, Z. 8 ff.). D.__