___ zuerst (pag. 187, Z. 16). Auf Nachfrage, ob die Beschuldigte durchgedreht sei, führte sie aus, die Beschuldigte, habe sicherlich Panik gehabt, aber sie raste nicht aus (pag. 187, Z. 20 ff.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme konnte sich D.________ offensichtlich wieder an den Satz «si isch düredräit» erinnern und gab an, sie habe den Raum verlassen wollen. Die Beschuldigte habe versucht, sie daran zu hindern und habe die Türe verschlossen. Die Beschuldigte habe Angst davor gehabt, der Täter könne noch draussen sein. Sie, D.________, habe den Raum verlassen wollen (pag. 202, Z. 207 ff.). Dies bestätigte sie auch in der Einvernahme vom 2.3.2015 (pag. 459, Z. 25 ff.).