Wann sie nun konkret welche Verletzungen wahrgenommen haben will, konnte sie jedoch nicht gleichbleibend angeben. Ferner ist unverständlich, warum sie ihre Finger in der gynäkologischen und nicht in der Hausarztpraxis von Dr. Q.________ (auf dem selben Stock) hätte nähen gehen wollen – an diesen Gedanken konnte sie sich zudem erst 6 ½ Jahre nach der Tat erinnern, was ebenfalls unglaubhaft wirkt. Zu Beginn konnte sich D.________ ferner nicht erinnern, G.________ etwas bzw. «si isch düredräit» gesagt zu haben (pag. 180). Am 29.10.2010 gab sie an, sie glaube, dass sie «bägget» habe (pag. 186, Z. 33). Auf konkreten Vorhalt der Aussage von G.________, schwieg D.________ zuerst (pag.