32 letzungen habe, sei, dass der Täter ihr diese zugefügt habe. Sie habe die Stiche aber nicht wahrgenommen (pag. 844, Z. 23 ff.). Einzig gleichbleibend ist folglich die Aussage, wonach D.________ das unmittelbare Zufügen der Stiche nicht wahrgenommen hat. Wann sie nun konkret welche Verletzungen wahrgenommen haben will, konnte sie jedoch nicht gleichbleibend angeben.