aus, sie wisse, sie sei irgendeinmal aufgestanden. Dann hätten sie um das Messer gekämpft. Offenbar habe sie plötzlich das Messer in der Hand gehabt und sie hätten darum gestritten. Sie habe das Messer gewollt, weil sie gewusst habe, dass sie damit verletzt worden sei. Die Beschuldigte habe Angst gehabt, dass sie sie mit dem Messer verletzen würde, weil sie, D.________, in einem Schockzustand gewesen sei (pag. 199, Z. 100 ff.). Kurz darauf gab D.________ an, sie glaube schon, die Beschuldigte habe ihr gesagt, sie solle ihr das Messer geben und dann habe sie, D.________, es wieder genommen. Aber sie könne sich nicht mehr genau daran erinnern (pag. 201, Z. 179 f.). Anläss-