189, Z. 1 ff.). Den Inhalt dieses Gespräches bestätigte D.________ auch bei ihrer Einvernahme vom 25.4.2017 (pag. 840, Z. 35 ff.; pag. 841, S. 1 f.). Den Ort des Geschehens bzw. wann und wie konkret sich der Vorfall abgespielt habe, schilderte D.________ jedoch widersprüchlich: Zu Beginn gab sie an, sie sei auf der Liege gelegen, dann sei sie aufgesessen und habe mit der Beschuldigten gesprochen. Erst dann habe sie etwas gehört (pag. 180). Bei ihrer polizeilichen Einvernahme vom 29.10.2010 schilderte sie den Ablauf wie folgt: «Frau