12) auf die Intensivstation zu D.________. Die beiden hätten dort ca. 10 Minuten zusammen gesprochen (pag. 181). Gemäss Wahrnehmungsbericht gab D.________ bereits zu Beginn an, mit der Beschuldigten unmittelbar vor dem Vorfall ein gutes Gespräch geführt zu haben. Sie hätten lauthals zusammen gelacht und über ihre Ausbildung als Paartherapeutin gesprochen (pag. 181). Bei der ersten formellen Einvernahme bestätigte sie dieses Gespräch, fügte jedoch an, sie hätten auch über den Traum von E.________ – einer Freundin – gesprochen, welche geträumt habe, die Beschuldigte habe sich in ihren Therapeuten verliebt (pag. 188, Z. 46 ff.; pag. 189, Z. 1 ff.).