Nachdem D.________ auf Frage, ob sie sich ein Motiv für einen Täter erklären könne, ausführlich allgemein verdächtige Situationen erwähnte (pag. 849, Z. 6 ff.), beschrieb sie auf Frage der Verteidigung erneut die harmonische Beziehung zur Beschuldigten, die sich seit dem Vorfall intensiviert habe (pag. 850, Z. 8 ff.). Würdigung der Aussagen: Für die Kammer sind die ersten Aussagen von D.________ sowie deren Entstehungsgeschichte von grosser Bedeutung. Die Beschuldigte begab sich am 27.10.2010 gegen 08.00 Uhr – und damit vor den ersten Einvernahmen beider Frauen – entgegen den Anordnungen der Polizei (vgl. pag. 12) auf die Intensivstation zu D.