29 dann sei G.________ gekommen (pag. 843, Z. 38 ff.). Sie habe G.________ gesagt, sie solle die Wunde der Beschuldigten abdecken, weil sie sich Sorgen gemacht habe (pag. 844, Z. 3 ff.). Ihre eigenen Verletzungen könne sie sich nur so erklären, dass der Täter sie ihr zugefügt habe – die Stiche habe sie aber nicht wahrgenommen. Sie könne sich erinnern, dass sie in das Messer gefasst habe. Sie könne nicht sagen, wer das Messer gehalten habe. Sie habe einen Schatten gesehen und könne sich nur an das Messer erinnern (pag. 844, Z. 23 ff.).