28 M.________ hielt in seinem Journaleintrag vom 26.10.2010 fest: «Beide Frauen konnten mir jedoch keine Angaben dazu machen, was genau passiert ist und wer ihnen die Verletzungen zugefügt hatte. Folglich konnten keine Angaben betreffend einer evt. [recte: evtl.] unbekannten Täterschaft erhoben werden» (pag. 2). Auch in seiner Befragung bestätigte er, die Frauen hätten ihm gegenüber einfach geschwiegen (pag. 273, Z. 50 ff.; pag. 274, Z. 58). Sie hätten auf ihn einen apathischen Eindruck gemacht (pag. 274, Z. 59 f.; pag. 275, Z. 104 f.).