Beide Frauen wurden jedoch als orientiert beschrieben, was nicht für einen Schock im medizinischen Sinne spricht. Als zumindest sehr ungewöhnlich erscheint ferner der Umstand, dass weder die Beschuldigte noch D.________ den Täter gegenüber den Einsatzkräften erwähnte (K.________, pag. 232; pag. 241, Z. 107 ff.; L.________, pag. 233). R.________ gab an, die Patientin (wobei unklar bleibt welche) habe gesagt, der Täter sei kein Patient gewesen. Ansonsten hätten sie aber nicht nachgefragt (pag. 234). L.________ gab an, die Beschuldigte habe nur erwähnt, sie seien mit einem Messer überfallen worden (pag. 247, Z. 97 ff.).