am 27.10.2010 polizeilich befragt (pag. 268 ff.). Sie war jeweils dienstags in einem gemieteten, separaten Nebenraum der Massageschule tätig, so auch am Tattag bis ca. 13:10 Uhr. Sie konnte einzig bestätigen, dass die Eingangstüre zum Massagezentrum häufig abgeschlossen sei, wenn Kurse laufen würden oder wenn massiert werde. Würdigung der Aussagen und Wahrnehmungsberichte: Den Wahrnehmungsberichten der Mitarbeiter der Sanitätspolizei und den Aussagen von K.________, L.________ und M.________ sind stringente sowie glaubhafte Angaben zu entnehmen.