Die Frage der Verteidigung: «Sind Sie sich heute und jetzt noch ganz sicher, dass das [«si isch düredräit» von D.________] gesagt wurde?» beantwortete G.________ mit «ja» (pag. 830, Z. 5 ff.). Würdigung der Aussagen: G.________ schilderte den Ablauf der Ereignisse nachvollziehbar, gleichbleibend und detailliert (pag. 249, Z. 13 ff.; pag. 250, Z. 1 ff.; pag. 261 ff.). Sie differenzierte jeweils klar, an was sie sich noch erinnern konnte und an was nicht. In der staatsanwaltschaftlichen und oberinstanzlichen Einvernahme gab sie denn auch klar zu erkennen, sich an gewisse Umstände nicht mehr zu erinnern. Sie versuchte nicht,