826, Z. 1 ff.). Später habe noch jemand gesagt, sie seien von einem Mann angegriffen worden. Sie wisse aber nicht mehr genau, wer das gesagt habe. Eine dritte Person habe sie nicht gesehen. D.________ habe ihr glaublich gesagt, sie solle das Messer wegnehmen. Wo sie es genommen habe, wisse sie nicht mehr genau. Es sei sicherlich im Korridor auf dem Boden gelegen (pag. 827, Z. 7 ff.). Die beiden Frauen seien sicher unter Schock gestanden (pag. 827, Z. 42). Sie habe sich bis zum Eintreffen der Sanität alleine um die beiden Frauen gekümmert. Die Frage der Verteidigung: «Sind Sie sich heute und jetzt noch ganz sicher, dass das [«si isch düredräit» von D.________] gesagt wurde?»