Es sei unmöglich, dass sie das Messer hätte übersehen können. Es habe erst in der Fussmatte gesteckt, nachdem sie nach dem abgebrochenen Telefonat mit der Polizei wieder in den Flur zurückgekehrt sei, weil die Frauen nach ihrer Hilfe gerufen hätten (pag. 253). In der oberinstanzlichen Einvernahme vom 25.4.2017 (pag. 824 ff.) bestätigte G.________ ihre Aussagen (pag. 824, Z. 42). Sie führte erneut aus, sie habe einen Schrei gehört und zuerst gemeint, er käme von draussen. Sie könne nicht sagen, von wem der Schrei gekommen sei. Sie wisse nicht mehr genau, warum sie bei der Massageschule N.________ schauen gegangen und wie viel Zeit verstrichen sei, bis sie dort geklopft habe (pag.