Auf eine nochmalige Wiedergabe dieser Aussagen wird verzichtet. Gemäss polizeilichen Nachtrag vom 27.10.2010 fand zwischen der Polizei und G.________ ferner am 27.10.2010 um 08.40 Uhr ein telefonischer Kontakt statt. Gegenüber dem befragenden Polizisten erklärte G.________ am Telefon, als sie das erste Mal die Praxis verlassen und an die Türe der Massagefachschule geklopft habe, sei das Messer noch nicht dort (auf der Fussmatte der Praxis Dr. Q.________) gewesen. Es sei unmöglich, dass sie das Messer hätte übersehen können.