__ Blutspuren erwarten. In den Arztberichten (erste Untersuchung nur gerade rund 40 Minuten nach der Tat) und dem IRM-Gutachten sind keine Hinweise vorhanden, wonach D.________ zu irgendeinem Zeitpunkt an einer Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit, einem Schock, einer akuten Belastungsreaktion oder an Bewusstlosigkeit gelitten hätte. Dr. med. H.________ führte denn auch aus, der Schlag an die rechte Gesichtshälfte von D.________ habe eher nicht zu einer Bewusstlosigkeit geführt. Ein Schock im medizinischen Sinne ist daher unwahrscheinlich (vgl. nachfolgende Ausführungen unter Ziff. 12.3.3 hiernach).