___ gewesen seien. Daher sei die Annahme möglich, der Gegenüberstehende sei Linkshänder gewesen – beweisen könne man das aber nicht (pag. 834, Z. 8 ff.). Eine wie von den Frauen geschilderte wechselseitige Auseinandersetzung mit dem Messer könne die Verletzungen an der Hand von D.________ gegebenenfalls erklären, wenn D.________ in das Messer reingegriffen hätte, um es wegzunehmen (pag. 836, Z. 10 f.). Dr. med. H.________ erklärte ferner, wenn man einen Stich ausführe und das Messer wieder rausziehe, sei eine Blutansammlung zu erwarten, sofern man die Wunde nicht zuhalte (pag. 837, Z. 35 ff.).