Aufgrund des Ausmasses der an der Brust und im Bauchbereich gefundenen Verletzungen seien diese am ehesten Folge einer Fremdhandlung. Gestützt auf die Wundmorphologie handle es sich um Stich-, Schnittverletzungen. Die erlittene Perforation des Magens hätte ohne sofortige, medizinische Massnahme eine in der Regel tödliche Entzündung im Bauchraum nach sich ziehen können. Eine solche sei als lebensbedrohliche Verletzung zu werten. Zu etwaigen bleibenden Schäden aufgrund der Handverletzungen könne aus rechtsmedizinischer Sicht noch nicht Stellung genommen werden (pag. 126).