22 Gemäss IRM-Bericht vom 15.12.2010 seien der Fotodokumentation des chirurgischen Notfalls des Inselspitals Bern vom 26.10.2010 (pag. 162) im Brust- und Bauchbereich insgesamt 4 abgrenzbare Hautwunden, deren Wundränder scharf erscheinen, zu entnehmen. Zudem seien auf dem Foto der linken Hand, mehrere scharfe Hautdurchtrennungen ersichtlich (von der rechten Hand sei kein Foto vorhanden). D.________ habe an einer Verletzung des Magens, welche operativ übernäht worden sei, einer knöchernen Rippenverletzung (Durchstossung) sowie an Blut und Luft im Brustkorb (Hämatopneumothorax rechts) gelitten.