Es seien keine typischen Borderline Verletzungen (pag. 835, Z. 5) und Abwehrverletzungen sehe man nicht immer (pag. 835, Z. 32). Auf Vorhalt der Aussage der Beschuldigten, der Täter (ca. 180 cm) habe sie (ca. 165 cm), als sie ihn von hinten festgehalten habe, ins Bein gestochen, führte Dr. med. H.________ aus, das sei nicht auszuschliessen. Man habe nur die Information, dass es sich um scharfe Gewalt handle. Die Muskulatur am Oberschenkel sei mobil, daher sei es schwierig eine konkrete Richtung anzugeben (pag. 835, Z. 20 ff.).