Diese könne im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung, z.B. als Selbstverletzung beim schwungvollen Zustechen von Oben nach Unten auf eine Drittperson, entstanden sein. Derartige Verletzungsbilder könnten als Selbstverletzungen bei Metzgern beim Ausweiden von Innereien beobachtet werden. Die Verletzungen würden in der Regel folgenlos abheilen (pag. 133).