Aufgrund der Lokalisation der Verletzungen sei eine Selbstbeibringung durchaus möglich. Bei der an der linken Hand gefundenen Verletzung sei denkbar, dass diese durch ein Abrutschen über Schneide- bzw. Klingenrücken, beim Halten bzw. Zustechen mit einem Messer, entstanden sei. Bei der am rechten Oberschenkel gefundenen Verletzung handle es sich aufgrund der Wundverhältnisse am ehesten um eine Stich-Schnitt-Verletzung. Diese könne im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung, z.B. als Selbstverletzung beim schwungvollen Zustechen von Oben nach Unten auf eine Drittperson, entstanden sein.