Am rechten Oberschenkel innenseitig, etwa auf halber Höhe zwischen Hüftgelenk und Kniegelenk, war eine schräg von oben in Richtung Oberschenkel-Vorderseite unten ziehende scharfe L-förmige Hautdurchtrennung mit teilweise zackigen Wundrändern zu finden. Ansonsten konnten keine Verletzungen festgestellt werden (pag. 132). Die Verletzungen an der linken Hand sowie am rechten Oberschenkel der Beschuldigten wurden als durch Einwirken von scharfer Gewalt verursacht beurteilt. Aufgrund der Lokalisation der Verletzungen sei eine Selbstbeibringung durchaus möglich.