Zudem befinden sich unmittelbar vor, neben und auf dem Sofa grössere Blutanhaftungen. Gemäss KTD sind die Blutspritzer an der Wand links neben dem Sofa auf ein linkshändig geführtes Messer durch dessen Aufziehen nach einem Stich zurückzuführen. Entsprechend muss zumindest ein wesentlicher Teil des Tatgeschehens beim Sofa stattgefunden haben. D.________ wurde dort mit mindestens einem Messerstich verletzt. Anders lassen sich die Blutspuren beim Sofa – insbesondere der Blutspritzer an der Wand – nicht erklären. Aufgrund der Dichte der Blutspuren im Zimmer kann die Massageliege als Haupttatort ausgeschlossen werden.