und deuten aufgrund der Lage und der Form des Blutspurenbildes auf ein linkshändig geführtes Tatmesser hin. Die Spritzrichtung des Blutes dürfte beim Aufziehen mit dem Messer nach einem Stich entstanden sein (pag. 51); - An der Klinge des Tatmessers – einem Brotmesser mit einer Grifflänge von 120 mm und einer Klingenlänge von 134 mm – konnte vorne, mittig und hinten die DNA von D.________ festgestellt werden (pag. 49 f.). Am Messergriff vorne und hinten wurde ein DNA-Mischprofil festgestellt, bei welchem die DNA von D.________ und der Beschuldigten jeweils komplett vorhanden war. Zusätzliche DNA-Merkmale waren nicht vorhanden (pag.