250, Z. 27). Deshalb erstaunt nicht, dass ihre DNA nicht am Griff nachgewiesen wurde, zumal sie den Griff – nicht wie ein Täter, der mehrmals zusticht – grossflächig berührte. Auch aus der Tatortuntersuchung lässt sich keine mangelhafte Vorgehensweise des KTD ableiten. Der Tatort zeigte grossflächige Blutanhaftungen im Massagezimmer, dem Korridor und dem Vorraum der Massageschule N.________.