863 f.). Die Verteidigung verkennt bei ihrer Argumentation die Methodik der kriminaltechnischen Untersuchung des KTD. Es ist gerichtsnotorisch, dass der KTD bei den kriminaltechnischen Untersuchungen die Tatorte und Tatwaffen auf alle möglichen Spuren überprüft. Festgehalten werden einzig die positiven Befunde. Steht im KTD- Bericht, es seien Blutspuren untersucht worden, so wurde sowohl nach Fingerabdrücken, Haaren, DNA-Abrieben etc. gesucht, solche allerdings nicht gefunden. Ein Bericht über die erfolglose Suche weiterer Spuren erfolgt praxisgemäss nicht.