15 seien, stellen sich der Kammer die folgenden Beweisfragen (vgl. auch pag. 487, S. 7 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): - Kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Dritttäterschaft ausgeschlossen werden? - Wenn ja: Kann der Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden, das sie D.________ mit dem sichergestellten Messer attackiert und ihr die lebensgefährlichen Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hat?