Die Beschuldigte kehrte in die Praxisräumlichkeiten des N.________ zurück, wo sich D.________ befand. G.________ nahm in der Folge Lärm bzw. Schreie wahr, begab sich vor die Massageschule N.________ und traf dort auf eine abgeschlossene Eingangstüre. Die stark blutende D.________ öffnete G.________ die Türe, woraufhin G.________ zurück in der Arztpraxis Dr. Q.________ die Sanitätspolizei Bern alarmierte. Auf dem Weg zurück zur Massageschule N.________ fand G.________ das Tatmesser am Boden (wobei unklar ist, ob sie es direkt vor der Massageschule oder der Arztpraxis fand), welches sie aufhob und in der Arztpraxis deponierte.