_ liess sich zur Paartherapeutin ausbilden. Nachdem die Beschuldigte in der Massagepraxis übernachtete, hatte sie am Morgen des 26.10.2010 einen Patienten, verliess danach die Praxis und kehrte für eine weitere Patientin zurück in die Massageschule. Gegen 13.00 Uhr begab sich die Beschuldigte kurz in ihren gemieteten Praxisraum nebenan. Sie verliess den Raum sogleich wieder, zumal die Untermieterin P.________ diesen noch bis ca. 13.10 Uhr beanspruchte. Die Beschuldigte kehrte in die Praxisräumlichkeiten des N.________ zurück, wo sich D.________ befand.