Eventualiter versuchter Totschlag, indem sie den oben genannten Sachverhalt unter dem Eindruck einer heftigen entschuldbaren Gemütsbewegung (Affekt) und/oder unter grosser seelischer Belastung auf Grund des Streites bzw. dessen Ursprungs verwirklichte. 9. Unbestrittener Sachverhalt Mit Blick auf den angeklagten Sachverhalt können lediglich die von D.________ erlittenen Verletzungen, das Rahmengeschehen unmittelbar vor der Tat sowie die