8. Zur Anklageschrift Das Bundesgericht hat das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 22.9.2015 vollumfänglich aufgehoben. Dem Neubeurteilungsverfahren liegt die gleiche Anklageschrift wie dem ersten oberinstanzlichen Verfahren zu Grunde. Der Beschuldigten wird die versuchte vorsätzliche Tötung evtl. der versuchte Totschlag zum Nachteil von D.________ vorgeworfen. Die Anklageschrift umschreibt den Sachverhalt vom 26.10.2010 wie folgt (pag. 939 f.): Anlässlich eines verbalen und tätlichen Streits mit ihrer Lebenspartnerin D.________ in den Räumlichkeiten der Massageschule „N.__