189, Z. 17). Danach folgte die Frage: «Falls Sie Ihre Partnerin in Schutz nehmen wollen, sollten sie bedenken, dass Sie sich einer weiteren Gefahr aussetzen, wenn Sie jetzt versuchen, zum Alltag überzugehen. Eines Tages könnte noch Schlimmeres passieren. Es müssten Gegenmassnahmen getroffen werden. Möchten Sie dazu etwas sagen?» (pag. 189, Z. 21 ff.) – woraufhin D.________ antwortete: «Wenn A.________ das so beschreibt, muss es wohl so gewesen sein, dass dieser Vorfall nur unter uns zweien geschah» (pag. 189, Z. 26 f.). Die Beschuldigte gab in ihrer Einvernahme vom 28.10.2010 effektiv die D.____