10 weismittel, welche die Zweifel der ermittelnden Polizisten untermauert hätten, lagen zum Zeitpunkt der polizeilichen Einvernahmen der Beschuldigten noch nicht vor. Denn die die Beschuldigte belastenden Beweismittel, wonach keine Spuren eines Dritten in den Räumlichkeiten gefunden werden konnten, wurden erst am 11.1.2011, 16.2.2011 bzw.10.6.2014 erstellt bzw. bekannt (KTD-Rapport mit Blutspurenauswertung am Boden und DNA der Beschuldigten am Messergriff, pag. 47 ff. sowie Auswertung Blutspur bei Sofa, pag.