214, Z. 18 ff.). Bei der nächsten Einvernahme sprach sie wieder von einem unbekannten Täter – an Borderline leide sie nicht (pag. 216, Z. 20 ff.; pag. 216, Z. 30 ff. – sie sei sich ganz sicher, dass der unbekannte Täter existiere). Insgesamt waren die Aussagen der Beschuldigten und von D.________ damit auf eine Dritttäterschaft gerichtet. Die Fragen der Polizisten zielten denn auch in weiten Teilen auf den unbekannten Dritttäter. Hinzu kam, dass die Beschuldigte die Leistungen der Opferhilfe in Anspruch nahm und nach wie vor in einer Beziehung mit D.________ lebte. Objektive Be-