219, Z. 32 ff.). Allerdings blieb D.________ bei ihren Einvernahmen dabei, die Beschuldigte sei nicht die Täterin. Die Beschuldigte selbst sprach von einer dritten männlichen Person, welche D.________ angegriffen habe. Sie gab sogar ein detailliertes Signalement vom angeblichen Täter ab (pag. 212, Z. 37 ff.). Erst zum Schluss ihrer polizeilichen Einvernahme vom 28.10.2010, sagte sie unter Tränen aus, sie glaube es [die Täterin zu sein] zwar nicht, aber sie wolle mit ihrem Psychiater noch über Borderline sprechen – vielleicht bilde sie sich den unbekannten Täter ja nur ein (pag. 214, Z. 18 ff.).