7 schuldigten zur Last gelegt wird. Die Beschuldigten soll mehrfach mit einem Messer mit Wellenschliff und einer Klingenlänge von ca. 13 cm auf D.________ eingestochen und damit deren Tod in Kauf genommen haben. Die lebensbedrohlichen Verletzungen von D.________ sind umschrieben. Dabei schadet es nicht, dass die ungefährliche Kopfverletzung von D.________ (Hämatom von 4x4cm) und deren Herbeiführung in der Anklageschrift nicht erwähnt wurde. Die Anklageschrift ist folglich nicht zu beanstanden.