Eine gegenteilige Ansicht würde einen Schuldspruch bei unbekannter Herkunft oder nicht gefundener Tatwaffe nie ermöglichen. Ferner liegt es in der Natur eines unbeobachteten dynamischen Geschehens, dass nicht sämtliche Details der konkreten Bewegungsabläufe bekannt sind. Der Anklageschrift ist in casu in aller Deutlichkeit zu entnehmen, was der Be-