4 Verweis auf den ergangenen Beschluss der Kammer bekannt, die Plädoyernotizen würden nicht zu den Akten erkannt. Rechtsanwalt B.________ verlangte daraufhin die Plädoyernotizen zurück (pag. 869). Mit E-Mail vom 28.4.2017 wurde Rechtsanwalt B.________ das durch den Fax automatisch generierte PDF-Dokument retourniert (pag. 880). 4. Anträge der Parteien Der stv. Generalstaatsanwalt I.________ stellte am 26.4.2017 folgende Anträge (pag. 859): I. A.________ sei schuldig zu sprechen