Rechtsanwalt B.________ teilte am 17.10.2016 mit, er sei mit der neuen Zusammensetzung des Gerichts einverstanden und stelle kein Ausstandsgesuch (pag. 754). Mit Verfügung vom 1.2.2017 wurde den Parteien bekannt gegeben, dass zufolge einer Terminkollision Oberrichterin Bratschi durch Obergerichtssuppleantin Schwendener ersetzt werde (pag. 782 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisanträge und -ergänzungen Mit der vorerwähnten Verfügung vom 7.7.2016 setzte die Verfahrensleitung den Parteien im Weiteren eine Frist von 20 Tagen zur Nennung und Einreichung von Beweismitteln (pag. 724 f.).