19.7.2016 als amtlicher Verteidiger beigeordnet. Mit gleicher Verfügung wurde den Parteien die neue Zusammensetzung der Kammer (Oberrichterin Bratschi für Obergerichtssuppleantin Saurer, Oberrichter Kiener für a.o. Oberrichter J. Bähler sowie Einsetzung einer neuen Gerichtsschreiberin/eines neuen Gerichtsschreibers) bekannt gegeben. Die Verfahrensleitung forderte Rechtsanwalt B.________ auf, zu verdeutlichen, ob er unter diesen Umständen und in Kenntnis der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft den Antrag vom 19.7.2016 als förmliches Ausstandsgesuch behandelt haben wolle (pag. 748 f.). Rechtsanwalt B.__