stanz zurückzuweisen – alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss dem Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens (pag. 653 ff.). Im Urteil 6B_307/2016 vom 17.6.2016 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, soweit es darauf eintrat. Es hob das Urteil des Obergerichts des Kan- 2 tons Bern vom 22.9.2015 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück.