Mit Beschwerde in Strafsachen vom 16.3.2016 beantragte die Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, sie sei in Abänderung des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern vom 22.9.2015 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freizusprechen und die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens inkl. der Kosten für die amtliche Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen. Eventualiter sei das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22.9.2015 vollumfänglich aufzuheben und zur neuen Durchführung des vorinstanzlichen Verfahrens und neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorin-