579 ff.). Mit Beschwerde in Strafsachen vom 16.3.2016 beantragte die Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, sie sei in Abänderung des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern vom 22.9.2015 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freizusprechen und die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens inkl. der Kosten für die amtliche Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen.