538 f.). Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 22.9.2015 (SK 15 137) der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von D.________ schuldig. Sie verurteilte die Beschuldigte zu einer Freiheitstrafe von 4 Jahren sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (erstinstanzlich CHF 23‘249.40, oberinstanzlich CHF 5‘000.00). Ferner sprach die Kammer Fürsprecher C.______